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95 % der Wärme­pum­pen-Nutzer sind zu­frie­den

Peter Knebel Haustechnik • 24. Oktober 2024

Wer eine Wärmepumpe sein Eigen nennt, hat in der Regel keinen Grund zur Klage: In einer repräsentativen Umfrage unter Eigenheimbesitzern im Auftrag von Buderus waren mehr als 95 % der Wärmepumpen-Nutzer zufrieden mit ihrem Heizsystem. 


Auf Platz 2 der Zufriedenheitsskala folgten mit jeweils knapp 92 % Fernwärmenutzer sowie Eigenheimbesitzer, die ein Wärmepumpen-Hybridsystem in ihrem Zuhause haben. Den geringsten Zufriedenheitswert – mit mehr als 70 % aber immer noch auf einem hohen Niveau – gaben Elektroheizungsnutzer an.


In der repräsentativen Online-Umfrage wurden im März und April 2500 Personen, die in einem eigenen Haus leben, zu ihrem Heizsystem befragt.


Niedrige Energiekosten im Betrieb sind wichtig


Buderus ließ ebenfalls erheben, welche Gründe für Eigenheimbesitzer bei der Wahl eines neuen Heizsystems für ihr privates Zuhause am ehesten ausschlaggebend wären. Mit knapp 65 % auf dem ersten Platz: „niedrige Energiekosten im Betrieb“. Dieser Aspekt war zugleich auch den Wärmepumpennutzern unter den Eigenheimbesitzern am wichtigsten. Mit deutlichem Abstand (rund 49 %) nannten die Befragten danach die „Zukunftssicherheit des Heizsystems (lange Nutzungsdauer)“ und einen „günstigen Anschaffungspreis“ (44 %). 


Im Vergleich zum Kostenaspekt schnitt der Umweltschutz weniger wichtig ab – so hielten nur knapp 25 % der Befragten einen „umweltschonenden Betrieb“ für ausschlaggebend beim Kauf einer Heizung für ihr Zuhause. Teils noch niedriger fällt dieser Wert bei der Differenzierung nach Altersgruppen aus: Für die jüngeren Eigenheimbesitzer zwischen 18 und 29 Jahren ist Umweltschutz beim Heizungskauf weniger ausschlaggebend (10 %). Bei den restlichen Altersgruppen liegt der Wert zwischen 23,5 und 28,5 %.

von Peter Knebel Haustechnik 2. November 2024
Heizungswasser muss aufbereitet werden
von Peter Knebel Haustechnik 24. Oktober 2024
Ab Oktober 2024 ist die verbrauchsabhängige Abrechnung für den Stromverbrauch von Wärmepumpen verpflichtend. Zum 1. Oktober 2024 treten Änderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV, teilweise mit HKVO abgekürzt) in Kraft, die die Abrechnung von Wärme und Warmwasser in Mehrfamilienhäusern neu regeln. Ab diesem Datum gelten auch für mit Wärmepumpen versorgte Gebäude die Regelungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, wie sie bereits für Erdgas- und Heizölkessel oder Fernwärme verpflichtend sind. Da Wärmepumpen zunehmend zur Energieerzeugung genutzt werden, sorgen die Änderungen für noch mehr Transparenz in der Wärme- und Warmwassernutzung. Wärmepumpenprivileg fällt weg Die Änderungen der HeizkostenV regeln entsprechend sowohl die Verpflichtung zur Abrechnung als auch die Verpflichtung zu Ausstattung mit dafür benötigten Erfassungsgeräten neu:  In Paragraph 7 der HeizkostenV werden entsprechend die „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“ als umlagefähige Kosten ergänzt. In Paragraph 9 der HeizkostenV werden Wärmepumpen explizit als Energiequelle genannt, deren Kosten auch für die gemeinsame Erzeugung von Wärme und Warmwasser verteilt werden müssen. In Paragraph 11 der HeizkostenV entfällt das sogenannte Wärmepumpen-Privileg, indem Wärmepumpen explizit aus der Liste der Ausnahmen gestrichen werden, für die keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen muss. Gemäß der Änderung von Paragraph 12 der HeizkostenV müssen Gebäude, die mit Wärmepumpen versorgt werden, zudem bis spätestens Ende September 2025 mit entsprechenden Zählern nachgerüstet werden, um die verbrauchsabhängige Abrechnung überhaupt zu ermöglichen.
von Peter Knebel Haustechnik 24. Oktober 2024
Rechtliche Auflagen für Heizungen
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