Rechtliche Auflagen für Heizungen
Das GEG (ehemals EnEV) - was steht über Heizungen drin?
Neubau: Hohe Anforderungen an die Dämmung
Für Neubauten gilt: Der Primärenergiebedarf muss gegenüber dem KfW-Effizienzhaus 100 um 25 Prozent reduziert werden. Konkret bedeutet das, dass der Primärenergiebedarf im Neubau 51 kWh pro Quadratmeter und Jahr nicht überschreiten darf. Außerdem muss er so gedämmt werden, dass ein U-Wert von 0,368 pro Quadratmeter Gebäudehülle und Kelvin Temperaturunterschied innen / außen nicht überschritten wird.
Altbau: Austauschpflicht für alte Kessel
Für Altbauten ist eine Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, vorgeschrieben. Es gibt aber ein paar Ausnahmen: Hat die Heizanlage eine Nennleistung von unter 4 kW / über 400 kW oder einen Heizkessel, der ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung dient, ist sie von der Austauschpflicht entbunden. Auch Gebäude, die bereits vor dem 01.02.2002 vom jetzigen Bewohner bewohnt oder erworben wurden, sind von der Regelung ausgenommen.
Wenn Sie also später eingezogen sind, sollten sie prüfen, wie alt Ihre (Gas- oder Öl-) Heizung ist. Das Baujahr Ihrer Heizung finden Sie auf dem Typenschild, welches in der Regel direkt am Kessel angebracht ist. Sollten Sie es nicht finden oder Sie können es nicht mehr erkennen, finden Sie das Baujahr im Schornsteinfegerprotokoll oder Ihren Bauunterlagen. Sollte Ihre Heizung also 1991 oder früher in Betrieb genommen worden sein, muss sie 2021 ausgetauscht werden. Daran sollten Sie sich auch lieber halten, denn sonst drohen Strafen bis zu 50.000 € Bußgeld.
Bei Eigentümerwechsel hat der neue Hausbesitzer 2 Jahre Zeit den alten Kessel zu erneuern!
Wenn Sie Ihre alte Heizung ersetzen, sollten Sie gleich auf Erneuerbare Energien setzen. Zwar können die Vorgaben des GEG im Altbau auch durch eine Gas- oder Öl-Brennwertheizung erreicht werden, das würden wir Ihnen aber aufgrund der aktuellen klimapolitischen Situation nicht raten. Lieber sollten Sie eine ökologische Heizung installieren lassen. Diese sind nicht nur besser fürs Klima, Sie machen sich damit auch unabhängig von den fossilen Energien und sind nicht von der CO2 Steuer betroffen.
Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien
Wird es in Zukunft strengere Vorschriften geben?
Im Zuge der Klimadebatte haben sich die Vorschriften zur Verbesserung der energetischen Gebäudestandards in den letzten Jahren bereits etwas verschärft. Neu gebaute Behördengebäude mussten schon 2019 im Niedrigenergiestandard gebaut werden, dies gilt nun seit 2021 auch für neu gebaute Wohngebäude.
Die im Klimapaket vorgestellten Maßnahmen, wie etwa das geplante “Verbot“ von Ölheizungen werden in den nächsten Jahren weitere Vorschriften und einige Gesetzesänderungen nach sich ziehen. Die CO2-Bepreisung gilt bereits seit dem 01. Januar 2021 und wird bis 2025 stufenweise erhöht.
Das sogenannte
Verbot von Ölheizungen wird voraussichtlich 2026 in Kraft treten, kann aber aus unser Sicht nur bedingt als Verbot bezeichnet werden, da es eine ganze Liste mit Ausnahmen beinhaltet. An dieser Stelle gehen wir detaillierter auf dieses Thema ein, aktuell dürfen verbaute Ölheizungen weiterhin betrieben werden. Für Kessel, die älter als 30 Jahre sind, gilt nach wie vor die Austauschpflicht gemäß GEG.
Mit Erneuerbaren Energien Heizen
Frühzeitig und in Ruhe informieren!
Wenn Sie planen ein Haus zu bauen oder zu kaufen, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken um die Heizung machen. Damit zusammen hängen Themen wie die Dämmung und Energieeffizienz eures Gebäudes. Diesbezüglich gibt es einige Vorschriften, die beachtet werden müssen.
Im Hinblick auf die aktuelle klimapolitische Entwicklung ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren noch weitere Vorgaben zugunsten des Klimaschutzes angepasst werden. Daher raten wir Ihnen dazu, sich frühzeitig zu informieren. Am besten bei einem Fachbetrieb Ihrer Wahl, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Dieser kann Ihnen sagen, welche Heizungen in Ihrem Fall die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und kann Sie auch zu Förderung beraten. Es kann auch hilfreich sein, bereits im Vorfeld mit dem Schornsteinfeger zu sprechen. Insbesondere dann, wenn Sie in einem Altbau wohnen und eine Heizungssanierung planen.